1 - SIPSI-Meldung
Mit der neuen Version des Teledienstes SIPSI des Ministeriums für Arbeit können ausländische Unternehmen ihre Entsendeerklärungen einfach und sicher ausfüllen und übermitteln.
Das Benutzerhandbuch der Plattform SIPSI finden Sie unter dem oben angegebenen Link.
Die SIPSI-Meldung besteht aus zwei Teilen.
Teil 1 - Entsendeerklärung
Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in das französische Staatsgebiet
entsendet, muss vor Beginn seines Einsatzes in Frankreich eine vorherige Entsendeerklärung an die Arbeitsaufsichtsbehörde des Ortes, an dem die Dienstleistung erbracht werden soll, übermitteln.
Teil 2 - Benennung eines in Frankreich anwesenden gesetzlichen Vertreters
Außerhalb Frankreichs niedergelassene Dienstleister müssen einen während der Dauer der Entsendung in Frankreich anwesenden Vertreter in einem in französischer Sprache abgefassten Dokument benennen.
Dieser Vertreter des Unternehmens, das Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, ist während der gesamten Dauer der Entsendung dafür zuständig, den Kontrollbeamten als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und bestimmte Dokumente, die in Papierform oder elektronischer Form übermittelt werden können, für sie bereitzuhalten.
Der gesetzliche Vertreter kann einer der entsandten Mitarbeiter sein, die am Ort der Leistungserbringung anwesend sind. Dabei muss er eigens zu diesem Zweck benannt sein und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Falls Sie über keine gesetzliche Vertretung in Frankreich verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Gesellschaft COFIME zu wenden, die diesen Service für Sie kostenpflichtig anbietet.
Empfohlene E-Mail-Adresse (spezieller Ansprechpartner bei COFIME): c.bascone@hlb-cofime.com
2 – Ehrenwörtliche Erklärung
Der Dienstleister muss uns ebenso eine ehrenwörtliche Erklärung mit folgenden Angaben vorlegen:
- Vor- und Nachname
- Firmenname
- Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens
In dieser ist zu bestätigen, dass der Vertragspartner eventuelle Bußgelder wegen Nichteinhaltung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern bezahlt hat.
3 – Berufsausweis - Bausektor
Bei Bautätigkeiten im Hoch- und Tiefbau ist für entsendete Arbeitnehmer und Leiharbeiter ein Berufsausweis vorgeschrieben.Unter dem folgenden Link können Sie weitere Informationen erhalten und die Ausweise für Ihre Mitarbeiter beantragen: www.cartebtp.fr
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zusammenarbeit.